Nein, geschäftliche/arbeitsbedingte Aufenthalte sind nicht erlaubt. Unsere Ferienparks sind ein Erholungsziel. Es sind daher nur Erholungsaufenthalte erlaubt.
Sollten Sie eine Reservierung für eine berufsbedingte Übernachtung (eines Geschäftsbesuchs)vorgenommen haben, können wir den Schlüssel bei der Ankunft nicht aushändigen. Sollte sich während eines Aufenthaltes herausstellen, dass Ihr Aufenthalt einen anderen Grund als die Freizeitnutzung hat, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den Zugang zum Park und zum gemieteten Ferienhaus zu verweigern, ohne dass Sie zur Rückerstattung des gezahlten Mietpreises verpflichtet sind. Außerdem machen wir Sie für die Zahlung etwaiger Bußgelder verantwortlich, die von der Gemeinde oder in ihrem Namen verhängt werden.
Ist ein geschäftlicher Aufenthalt in den Ferienparks von TopParken erlaubt?
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